VerRi Versicherungsoptimierung und
Risikomanagement Sachsen GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versicherungsmaklerverträge
der VerRi Versicherungsoptimierung und Risikomanagement Sachsen GmbH
1. Geltungsbereich
1.1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu dem zwischen der VerRi Versicherungs-optimierung und Risikomanagement Sachsen GmbH (im Folgenden "Makler" genannt) und dem Vertragspartner geschlossenen Maklervertrag. Der Versicherungsmakler-vertrag unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Vertragsübernahme durch den Makler erfolgte. Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch den Makler verwaltet. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung des gewünschten Versicherungsschutzes des Kunden besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.
1.2. Verbraucher i.S.d. AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i.S.d. AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Vertragspartner/Kunden i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Makler ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Umfang und Ausführung des Vertrages
2.1. Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor. Hierbei berücksichtigt er vorrangig die auf dem deutschen Markt zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung im Inland unterhalten und Vertragsbedingungen nach deutschem Recht und in deutscher Sprache anbieten. Direktversicherer werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch in der Beratung berücksichtigt.
2.2. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist der Makler ausdrücklich vom Verbot des Insichgeschäftes nach § 181 BGB befreit.
2.3. Obwohl die Gesellschaft ständig bemüht ist, das Datenmaterial zu aktualisieren, zu überprüfen und zu erweitern, stammen die Informationen zu den jeweiligen Versicherungen und Finanzdienstleistungen von diesen selbst. Für diese Daten und Informationen übernimmt die Gesellschaft keinerlei Haftung für Vollständigkeit und/ oder Richtigkeit.
2.4. Der Makler reicht Versicherungsanträge an die Versicherungsgesellschaften ein, sobald er dazu bevollmächtigt worden ist. Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertrags-verhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Kunde eine sofortige Deckung eines Risikos, so muss das sofortige Tätigwerden des Maklers im Maklervertrag in Textform vereinbart werden.
2.5. Der Versicherungsschutz entsteht nicht mit Schließung eines Maklervertrages, sondern erst dann, wenn ein rechtsverbindlicher Versicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Versicherer zustande gekommen ist. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt.
3. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
3.1. Der Vertragspartner wird dem Makler auf Anforderung alle für die Ausführung des Maklerauftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich, vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung stellen, nach Aufforderung unterzeichnen und/oder schriftlich die Vollständigkeit bestätigen. Die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zuarbeit und Bestätigung der Vollständigkeit/Richtigkeit gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Vertragspartner erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden, sowie für Änderungen der Risiko- und Rechtsverhältnisse oder der zugrundeliegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein können. Unterlässt der Vertragspartner die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Unvollständige oder falsche Informationen oder Dokumente führen durch nachträglichen Bearbeitungsaufwand zu Verzögerungen in der Abwicklung von Anträgen bzw. in der Weiterleitung der Daten. Von Ansprüchen aufgrund dadurch ggf. entstehender finanzieller Nachteile wird der Makler freigestellt.
3.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz mit dem Versicherer zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.
3.3. Nach Beendigung der Geschäftsverbindung wird der Vertragspartner dem Makler auf Anforderung Legitimation zur Nachfrage bei Risikoträgern erteilen, um drohende Ansprüche abzuwehren oder eigene berechtigte Interessen und Ansprüche durchzusetzen.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
4.1. Im Rahmen der Geschäftsabwicklung bedient sich der Makler anderer verbundener Unternehmen nach §§ 15 ff AktG der KOMAA AG sowie Dritter.
4.2. Der Makler behält sich vor, im Einzelfall die Bonität und/ oder Identität des Vertragspartners zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann die Vorlage oder Übersendung von Personalausweis- und/oder Kreditkartendaten des Vertragspartners erforderlich sein
5. Elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte
5.1. Der Makler setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E- Mail) sog. Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten Nachrichten ein. Daher übernimmt der Makler keine Gewähr für den vollständigen Zugang ausschließlich per E-Mail versandter Nachrichten.
5.2. Alle Inhalte der Website und weiterer Ausarbeitungen des Maklers, welche durch andere und in anderen Medien vorgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.
5.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und Konzepte des Maklers nicht ohne dessen vorherige schriftliche Einwilligung an Dritte (z.B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.
6. Haftung/Schadensersatz
Der Makler wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Versicherungsmaklers ausüben und leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach folgenden Grundsätzen:
6.1 Der Makler haftet für von ihm verursachte Schäden maximal bis zu einer Summe von EUR 1.000.000, sofern diese nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Ferner haftet der Versicherungsmakler für Verletzungen der in den §§ 60, 61 VVG geregelten Pflichten in unbegrenzter Höhe.
6.2. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung wird jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
6.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Maklers.
7. Verjährung
7.1. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach der gesetzlichen Verjährungsfrist, spätestens jedoch 5 Jahre nach Beendigung des Maklervertrages.
7.2. Ausgenommen hiervon sind jedoch Ansprüche, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, aus Verletzungen der in den §§ 60, 61 VVG geregelten Pflichten sowie aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf .
8. Informationen zur Gesellschaft:
Firmenname: VerRi Versicherungsoptimierung und Risikomanagement Sachsen GmbH
Adresse: KOMSA Allee 1 - 09232 Hartmannsdorf
Geschäftsführer: Pierre-Pascal Urbon
Telefon: +49 3722 713 7778
E-Mail: info@VerRi-Sachsen.de
HRB: 24161
Amtsgericht Chemnitz UstIdNr.: DE259356444 Versicherungsvermittlerregister RNr. D-KK0T-T5XP9-31 Registerführung Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29 - 10178 Berlin
Telefon: 0180-500 585-0
Art der Tätigkeit: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d I GewO erteilt durch IHK Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau Straße der Nationen 25 - 09111 Chemnitz - Tel.: +49 371 6900-0
Die Gesellschaft ist vermögensschaden-haftpflichtversichert gem. § 34 d Abs. 2 Nr. 3 GewO.
Beteiligung: Der Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Anschrift der Schlichtungsstellen:
Versicherungsombusmann e.V.
Kronenstr. 13 - 10117 Berlin
Tel 01804-224 424, Fax 01804-224 425
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13 - 10117 Berlin
Tel 01802-550444, Fax 030-20458931
Vergütung: Die Beratung wird i.d.R. durch Provisionen der Versicherer im Falle des Vertragsabschlusses vergütet. Die Provision ist in der Versicherungsprämie enthalten. Auf Kundenwunsch kann auch eine Honorarberatung angeboten werden. Andere Vergütungen/ Zuwendungen erhält der Makler nicht.
9. Interessenkonflikt
Der Makler ist Sachwalter des Vertragspartners. Er handelt daher in dessen Interesse. Bedingt durch das Vergütungsmodell der Provision (welche im Versicherungsvertrag enthalten ist und vom Versicherer an den Makler gezahlt wird, s. Ziff. 8 letzter Absatz) entsteht ein Interessenkonflikt. Der Makler trägt die Sorge, dass sich dieser Interessenkonflikt nicht nachteilig auf die Qualität der Vermittlung auswirkt. Die Interessen des Vertragspartners werden in den Vordergrund gestellt.
10. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht
10.1. Gegen Ansprüche des Maklers kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
10.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche gegen den Versicherungsmakler abzutreten. Dies gilt nicht für Verbraucher.
10.3. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen den Makler nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
11. Sonstiges
11.1. Mündliche Zusagen sowie mündliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschlossenen Verträge bedürfen der Bestätigung in Textform.
11.2. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Makler eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere Naturkatastrophen jeder Art, Brand,
Verkehrstörungen, Krieg, Unruhe, Sabotage oder Streiks/Arbeitskämpfe. Der höheren Gewalt stehen Hacker-Angriffe, Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich.
11.3.Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz vereinbart, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und nicht per Gesetz ein anderer Gerichtsstand zu wählen ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist.
11.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
Stand 05/2023