VerRi Versicherungsoptimierung und

Risikomanagement Sachsen GmbH

Informationen zur Transparenzverordnung (TVO)

Informationen zur Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Transparenzverordnung –TVO)

Viele Versicherer bieten aktuell nur beschränkten Informationen zum Thema Nachhaltigkeit Ihrer Produkte. Im Rahmen der vorvertraglichen Informationen der Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, erhält jeder Kunde diese Unterlagen von uns als Vermittler. Für deren Richtigkeit sind wir als Vermittler nicht verantwortlich.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir aufgrund der Unvollständigkeit die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen aktuell nicht standardmäßig in der Beratung. Auch nachgelagert erfolgt keine individuelle Berücksichtigung mehr.

Auf gesonderten Kundenwunsch können die Themen auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage in die Beratung aufgenommen werden. In diesem Fall stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor-bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeutet.  Der Kunde muss uns hierzu im Vorfeld eines möglichen Abschlusses direkt ansprechen.

Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung von uns als Vermittler in Betracht gezogen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.